Gard Security Service

G.S.S.



Sachkunde §34A GEWO

 

  1. Wer benötigt überhaupt die Sachkundeprüfung (IHK)?
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z.B. Citystreifen),
  • Schutz vor Ladendieben (z.B. Einzelhandelsdetektive),
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Türsteher)

 

Personen in leitender Funktion, wenn sie für die

 

  • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Asylgesetz (Flüchtlingsunterkünfte), oder die
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen zuständig sind.
  • Darüber hinaus müssen auch Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer) die Sachkundeprüfung nachweisen. (Hinweis: Die 80-stündige Unterrichtung für Gewerbetreibende gibt es seit dem 01.12.2016 nicht mehr.)

 

Sofern Anwärter sich während der letzten 3 Jahre nicht dauerhaft in Deutschland oder einem anderen EU-Staat aufgehalten haben, kann das Ordnungsamt eine Erlaubnis als Bewachungsunternehmer oder die Tätigkeit als Wachpersonal ablehnen, da die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 34a GewO nicht vollständig durchgeführt werden kann. Gleiches gilt, wenn der Identitätsnachweis mittels gültiger Ausweispapiere nicht ausreichend erbracht werden kann.

 

  2. Wer ist von der Prüfung befreit?

Folgende Prüfungszeugnisse werden als Nachweis der erforderlichen Prüfung anerkannt:
Nachweis einer mit Erfolg abgelegten Abschlussprüfung

  • als geprüfte Werkschutzfachkraft, als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft,
  • als Servicekraft für Schutz und Sicherheit, als Fachkraft für Schutz und Sicherheit,
  • als geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit oder als geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit,
  • als geprüfter Werkschutzmeister oder als geprüfte Werkschutzmeisterin.


Wir bereiten Sie zielführend und effektiv auf die Sachkunde vor. Den Kurs bieten wir auch auf Deutsch-Türkisch an, damit man die komplexe Rechtssprache versteht.